b) Die Bauparzelle liegt in der Zone W/A3+. Für diese Zone gelten keine festen baupolizeilichen Masse, sondern das Nutzungsmass und die baupolizeilichen Masse der vorherrschenden Bebauung (Art. 21 Abs. 3 GBR4). Gemäss Kommentar zum GBR gelten als Masse der vorherrschenden Bebauung die Abstände oder die Gebäudeflucht, die Gebäudelänge, die Gebäudehöhe und die Geschosszahl, die von der Mehrzahl der bestehenden Bauten entlang einer Strasse oder einer Gebäudegruppe eingehalten werden.