Die oberen Geschosse sind in zwei Gebäudevolumina aufgeteilt. Das westlich gelegene Gebäudevolumen weist ein Obergeschoss auf, das eine Vierzimmerwohnung enthält. Das östlich an der E.________strasse gelegene Gebäudevolumen weist vier Obergeschosse und ein Attikageschoss auf und enthält insgesamt vierzehn Drei- und Vierzimmerwohnungen. Die Beschwerdeführerin rügt, das Nutzungsmass der vorherrschenden Bebauung und die Strassenflucht würden nicht eingehalten. Das Bauvorhaben müsse sich an der Mehrzahl der Gebäude der Umgebung orientieren, diese bestehe nicht aus sechsgeschossigen Blöcken. 2 Koordinationsgesetz vom 21. März 1994 (KoG; BSG 724.1)