2. Gegen diesen Entscheid reichte die Beschwerdeführerin am 22. April 2014 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt die Aufhebung des Gesamtentscheides vom 18. März 2014 und Erteilen des Bauabschlags.