ENTSCHEID DER BAU-, VERKEHRS- UND ENERGIEDIREKTION Das Verwaltungsgericht hat eine gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde abgewiesen (VGE 2015/6 vom 25.8.2015). Das Bundesgericht hat die Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts abgewiesen (BGE 1C_499/2015 vom 7.12.2015). RA Nr. 110/2014/56 Bern, 12. Dezember 2014 in der Beschwerdesache zwischen Y.________AG Beschwerdeführerin vertreten durch Herrn Rechtsanwalt X.________ und Z.________, bestehend aus A.________AG und B.________AG Beschwerdegegnerin sowie