4. Der Kanton (Regierungsstatthalteramt Oberaargau) hat den Beschwerdeführenden eine Parteikostenentschädigung im Betrag von Fr. 1'465.40 (inkl. Mehrwertsteuer) zu zahlen. IV. Eröffnung - Herrn Fürsprecher H.________, als GU - I.________, als GU - Regierungsstatthalteramt Oberaargau, A-Post - Baubewilligungsbehörde der Stadt Langenthal, eingeschrieben - Kantonspolizei Bern, Fachstelle Lärmakustik / Lasertechnik, per Kurier