Ziff. 4.6: Ergänzung: Die Rechtsverwahrung von G.________ und F.________ wird vorgemerkt. Im Übrigen wird der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Oberaargau vom 4. März 2014 bestätigt. Insofern wird die Beschwerde abgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten werden festgesetzt auf Fr. 1'800.00. 30