Ziff. 4.4.7.9 Der Innenhof auf der Südostseite des Gebäudes darf während öffentlichen und privaten Anlässen nicht benutzt werden. Ziff. 4.4.7.10 Der nordseitige Zugang über die Parzelle N.________ darf für Anlieferungen und Abtransporte, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören, von Montag bis Samstag nur von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr und am Sonntag nur von 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr benutzt werden.