Die zweite Variante würde dazu führen, dass ein wichtiger Fluchtweg im Erdgeschoss geschlossen werden müsste.45 Die Verpflichtung zur Erstellung einer rollstuhlgängigen Toilette wäre deshalb aus mehreren Gründen unverhältnismässig. Die Beurteilungen der Fachstelle procap und der Entscheid der Vorinstanz sind daher nicht zu beanstanden. 8. Rechtsverwahrung a) Die Beschwerdeführenden 6 und 7 machen schliesslich geltend, sie hätten im vorinstanzlichen Verfahren beantragt, ihre Einsprache sei soweit geeignet auch als Rechtsverwahrung zu betrachten. Die Vorinstanz habe aber ihre Rechtsverwahrung zu Unrecht nicht vorgemerkt.