Im Verhältnis zu diesen Kosten sind die Kosten, die für den Einbau einer rollstuhlgängigen Toilette anfallen würden, unverhältnismässig. Daneben ist weiter zu berücksichtigen, dass der Einbau einer behindertengerechten Toilette nur im Bereich des grossen Saals des denkmalgeschützten Kinos oder durch eine Vergrösserung der bestehenden Damentoilette möglich wäre. Die erste Variante würde die Raumstruktur des denkmalgeschützten Gebäudes in einem wichtigen Bereich tangieren. Die zweite Variante würde dazu führen, dass ein wichtiger Fluchtweg im Erdgeschoss geschlossen werden müsste.45