Baugesuchspläne zeigen, dass keiner der bestehenden Nebenräume oder Toilettenräume geeignet ist, um eine rollstuhlgängige Toilette einzubauen (fehlende Grösse oder mangelnde Zugänglichkeit für Rollstuhlfahrende). Dies hat auch der durchgeführte Augenschein bestätigt. Die Erstellung einer entsprechenden Toilette würde räumliche Veränderungen, neue Leitungen und Anschlüsse etc. erfordern. Dass dies Kosten über 15'000 Franken verursachen würde, ist nachvollziehbar. Ebenso plausibel sind die vom Beschwerdegegner angegebenen Baukosten. Es gibt keine konkreten Anhaltspunkte, dass – wie von den Beschwerdeführenden geltend gemacht – die bestehende Lüftung ersetzt werden müsste.