d) Die Fachstelle procap kam nach einer Besichtigung der Räumlichkeiten zum Schluss, dass die Erstellung einer rollstuhlgängigen Toilette zu Kosten führen würde, die mehr als 20 % der Umbaukosten, also mehr als 15'000 Franken betragen.42 Diese Beurteilung der Fachbehörde, von der nur aus triftigen Gründen abzuweichen wäre43, ist plausibel: Die 40Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen vom 13. Dezember 2002 (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG; SR 151.3) 41 VGE 100.2012.231 vom 4. September 2013, E. 3.1 42 Vorakten, p. 85 ff.