c) Das umstrittene Vorhaben umfasst hauptsächlich eine Umnutzung und eine generelle Überzeitbewilligung. In baulicher Hinsicht sind Schallschutzmassnahmen an Türen und Fenstern, die Erweiterung der Bühne, die Erstellung von zwei Bartresen, eine einzelne zusätzliche Toilette, die Umwandlung eines bestehenden Büroraumes in ein Fumoir, eine zusätzliche Lüftung für das Fumoir, die mit der bestehenden Lüftung kombiniert wird, sowie Malerarbeiten im Gebäude vorgesehen. Der Beschwerdegegner beziffert die Baukosten auf 75'000 Franken.