Die Umbaukosten seien höher als angegeben, da wahrscheinlich eine neue Lüftung erforderlich sei. Der Beschwerdegegner dagegen macht geltend, der Einbau einer behindertengerechten Toilette sei nicht nur wegen den hohen Kosten unverhältnismässig, sondern es sprächen auch Denkmalschutzinteressen dagegen, da ein Toiletteneinbau Eingriffe in die Gebäudesubstanz erfordern würde.