a) Im bestehenden Gebäude des ehemaligen Kinos K.________ sind keine rollstuhlgängigen Toiletten vorhanden. Die Fachstelle Hindernisfreies Bauen Kanton Bern procap hält in ihrem Fachbericht vom 11. Juni 201339 zum Umnutzungsvorhaben fest, der Einbau einer rollstuhlgängigen Toilette sei im Verhältnis zu den Gesamtumbaukosten zu teuer und daher unverhältnismässig. Die Erstellung werde somit nicht gefordert. Die Beschwerdeführenden rügen nun, der Dispens von der Pflicht zur Erstellung einer behindertengerechten Toilette sei unzulässig. Die Umbaukosten seien höher als angegeben, da wahrscheinlich eine neue Lüftung erforderlich sei.