Dies ist der Klarheit halber in den genannten Ziffern zu präzisieren. Weiter ist zu beachten, dass im Rahmen des normalen Betriebs des Kulturlokals auch Anlässe stattfinden können, die keine Einzelbewilligung benötigen und den zulässigen Schallpegel nicht überschreiten, aber sehr viele Besucher anziehen. In diesen Fällen kann sich fallbezogen ebenfalls ein Sicherheits- und Ordnungsdienst bzw. ein entsprechendes Konzept als notwendig erweisen. Neben den Anlässen mit Einzelbewilligung sind deshalb in den genannten Auflagen auch Grossanlässe zu nennen.