– Die Vorinstanz hat in den Ziff. 4.4.8.1 und Ziff. 4.4.8.2 verfügt, dass an "meldepflichtigen Grossanlässen" eine professionelle Sicherheitspatrouille um das Gebäude zu patrouillieren hat und ein anlassbezogenes Sicherheits- und Ordnungskonzept auszuarbeiten ist. Mit "meldepflichtigen Grossanlässen" meinte die Vorinstanz jene Anlässe, für die eine Einzelbewilligung F notwendig ist. Dies ist der Klarheit halber in den genannten Ziffern zu präzisieren.