– Vom Saal des ehemaligen Kinos K.________ besteht ein Zugang zu einem Innenhof, der an Liegenschaften mit Wohnnutzung grenzt. Um übermässige Lärmimmissionen für die Bewohner dieser Liegenschaften zu verhindern, ist anzuordnen, dass der Innenhof auf der Südostseite des Gebäudes während öffentlichen und privaten Anlässen nicht benutzt werden darf (neue Auflage in Ziff. 4.4.7.9).