– Wie bereits mehrfach erwähnt wird die Fachstelle Lärmakustik nach Vollendung der Umbauarbeiten ermitteln, welcher Musikschallpegel im Gebäude maximal gespielt werden darf. Die entsprechende Untersuchung erfolgt unter Berücksichtigung der zum Betrieb gehörenden Musikanlage. Werden andere Anlagen verwendet und anders im Raum platziert, kann sich dies hinsichtlich der Lärmemissionen negativ auswirken. Es darf daher grundsätzlich nur die betriebseigene Anlage verwendet werden. Aufgrund des Verhältnismässigkeitsprinzips müssen einzelne Ausnahmen möglich sein, beispielsweise auch für den Fall, dass Anlageteile kurzfristig ausfallen.