– Das Bauvorhaben sieht vor, im bestehenden Gebäude zusätzliche Schallschutzmassnahmen vorzunehmen und die Fachstelle Lärmakustik wird nach Vollendung dieser Arbeiten ermitteln, welcher Schallpegel im Gebäude maximal zulässig ist, damit die Planungswerte eingehalten werden. So wird sichergestellt werden, dass es nicht zu übermässigen Betriebslärmimmissionen kommt. Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn der im Gebäudeinnern erzeugte Lärm nicht durch Gebäudeöffnungen nach aussen dringt. Es ist deshalb anzuordnen, dass bei 20