All diese Massnahmen sind im vorliegenden Fall vorgesehen. Eine weitere sinnvolle Massnahme ist die Anpassung der zeitlichen Beschränkung der generellen Überzeitbewilligung auf die anderen Gastgewerbebetriebe in Langenthal; so wird der sogenannte Bartourismus eingeschränkt. g) Das geplante Kulturlokal mit genereller Überzeitbewilligung an Freitag und Samstag bis 03:00 Uhr wird somit unter Einhaltung von Auflagen zu nicht mehr als geringfügigen Lärmimmissionen in der Nachbarschaft führen und damit die Planungswerte gemäss Art. 25 USG einhalten. 18 5. Auflagen Lärmschutz