Zudem wird das Kulturlokal im Gegensatz zu vielen Gastgewerbebetrieben nicht jeden Tag offen sein, was die Lärmemissionen ebenfalls reduziert. Schliesslich können die Sekundärlärmemissionen, die in der Regel durch Gäste, die sich ausserhalb des Lokals aufhalten, verursacht werden, mittels Auflagen und Massnahmen wie beispielsweise den Einbau eines Fumoirs, das Verbot des Konsumierens von Getränken oder Esswaren ausserhalb des Lokals und den Einsatz eines Ordnungsdienstes stark eingedämmt werden. All diese Massnahmen sind im vorliegenden Fall vorgesehen.