Die Untersuchungen der Fachstelle Lärmakustik haben ergeben, dass im ehemaligen Kino K.________ ein Kulturlokal geführt werden kann, das die Planungswerte einhält. Auch Massnahmen zur Begrenzung der Lärmemissionen wurden bereits geprüft und mittels Auflagen angeordnet. Dazu gehört unter anderem die Auflage, dass nach Bauvollendung der maximal zulässige Musikschallpegel zu ermitteln und in der Betriebsbewilligung zu verankern ist. Da der Betrieb erst nach Ausstellung der noch ausstehenden Betriebsbewilligung eröffnet werden darf und diese Betriebsbewilligung erst nach Festlegung des zulässigen Schallpegels erteilt wird, ist die Befürchtung der