f) Die Fachstelle Lärmakustik, die über eine grosse Erfahrung in der Beurteilung der durch Gastgewerbe- und Unterhaltungsbetriebe verursachten Lärmimmissionen verfügt, legt in ihrem Bericht überzeugend und nachvollziehbar dar, dass der geplante Betrieb des Beschwerdegegners mit dem überarbeiteten Betriebskonzept und unter Einhaltung gewisser Auflagen zu nicht mehr als geringfügigen Lärmimmissionen in der Nachbarschaft führt und damit die Planungswerte einhält. Die BVE sieht keinen Grund, von dieser Fachmeinung abzuweichen: