e) Nach Erhalt des Fachberichts und einem von der Vorinstanz durchgeführten Bereinigungsgespräch überarbeitete der Beschwerdegegner sein Betriebskonzept. Das aktuelle Konzept30 sieht vor, unterschiedlichsten Kulturschaffenden eine Plattform zu bieten und Veranstaltungen, wie Konzerte, Jamsessions, Comedy, Filmvorführungen, Ausstellungen, Lesungen, Theater etc. anzubieten. Das Lokal soll vorwiegend an den Wochenenden geöffnet sein, teilweise sollen aber, wenn die Künstler und Künstlerinnen nicht anders verfügbar sind, auch Veranstaltungen an Wochentagen stattfinden. Daneben ist auch ein Barbetrieb vorgesehen;