Kulturelle Veranstaltungen seien zwar durchaus möglich, aber die Gebäudehülle sei wahrscheinlich auch nach einer Sanierung nicht für einen lauten Musikbetrieb geeignet. Ein regelmässiger lauter Konzertbetrieb mit mehreren hundert Gästen führe auch hinsichtlich des Sekundärlärms zu mehr als geringfügigen Lärmimmissionen. Wenn das Kulturlokal dagegen anderes als laute Anlässe anbiete, müsse nur mit gelegentlichen Lärmstörungen gerechnet werden. Mit einem entsprechenden Ordnungsdienst könne der Sekundärlärm in Grenzen gehalten werden.