c) Der Bundesrat hat in der LSV und in den Anhängen dazu Belastungsgrenzwerte für bestimmte Lärmarten festgelegt. Für den durch die Gäste und die Musik eines Lokals verursachten Lärm fehlen allerdings spezifische Belastungsgrenzwerte.23 Die Lärmimmissionen sind daher im Einzelfall nach Art. 15 USG unter Berücksichtigung von Art. 19 und Art. 23 USG zu beurteilen, wobei bei der vorliegenden Neuanlage die Planungswerte gemäss Art. 25 USG massgeblich sind.24 Die Rechtsprechung hat 19 BGE 123 II 325 E. 4c/cc