Beim ehemaligen Kino K.________ handelt es sich um ein Gebäude, das lange vor Inkrafttreten des USG, nämlich bereits 1926 erstellt und 1931 zu einem Kino umgebaut wurde.22 Da aber neu ein Betrieb mit genereller Überzeitbewilligung und gelegentlichen Konzerten geplant ist, ist mit höheren und auch in der Nachtzeit anfallenden Lärmimmissionen zu rechnen. Das Vorhaben ist daher als neue Anlage zu qualifizieren und als massgebende Belastungsgrenzwerte gelten die Planungswerte.