Jener Entscheid betraf eine kleine ländliche Gemeinde mit rund 2'500 Einwohnern, deren kommunalen Bestimmungen in der Kernzone nur stille Gewerbe zulassen und in der es noch keine Betriebe mit Überzeitbewilligung gab. Langenthal dagegen ist das städtische Zentrum des Oberaargaus mit über 15'000 Einwohnern, weist bereits 17 Betriebe mit einer generellen Überzeitbewilligung auf und lässt in der Kernzone nicht nur stilles, sondern auch mässig störendes Gewerbe zu. 15 BVR 2010 S. 113 E. 3.4 mit Hinweisen 16 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 3. Aufl., Band II, Bern 2010, Art. 72 - 74 N. 14a 12