Da die Zonenvorschriften von Langenthal zudem ausdrücklich eine nutzungsmässige Vielfalt anstreben und Erdgeschossbereiche für Nutzungen mit Publikumsverkehr vorbehalten, ist es nachvollziehbar und rechtlich nicht zu beanstanden, dass die Stadt Langenthal und die Vorinstanz das Vorhaben als zonenkonform betrachten. Dies umso mehr, als sich in der Kernzone von Langenthal bereits viele Gastgewerbebetriebe befinden, darunter auch solche, die Konzerte und kulturelle Veranstaltungen anbieten.