d) Die Auffassung der Stadt Langenthal, die bei der Umschreibung ihrer Bauzonen und der Auslegung der entsprechenden Bestimmungen Autonomie geniesst15, ist nicht zu beanstanden: Kernzonen umfassen in der Regel Gebiete mit besonders intensiver Nutzung im Ortskern und sind für Geschäfts- und Bürobauten und weitere mit der Zentrumsfunktion verbundene Dienstleistungsbetriebe bestimmt. Dazu gehören regelmässig auch Gast- und Unterhaltungsgewerbe.16 Ein Kulturlokal, in dem Konzerte, Lesungen, Filmvorführungen etc. stattfinden, ist in einer solchen Zone im Ortszentrum grundsätzlich zonenkonform. Die hier relevante kommunale Bestimmung in Art.