c) Die Stadt Langenthal vertritt die Auffassung, der geplante Betrieb entspreche den Nutzungsbestimmungen ihrer Kernzone und sei zonenkonform. Die Kernzone sei für gemischte Nutzungen mit Dienstleistungen, Verkauf, Gewerbe und Wohnen bestimmt. Die vielfältige Nutzung in der Kernzone solle nicht nur erhalten, sondern auch weiterentwickelt werden. Es handle sich um eine typische innerstädtische Zone, in der weder dem Wohnen 11