Der Beschwerdegegner hält dem entgegen, es sei geplant, im bestehenden Gebäude eines ehemaligen Kinos weiterhin kulturelle Dienstleistungen anzubieten. Daher werde nicht etwas Neues in die Kernzone eingefügt. Es gebe zudem in der Kernzone von Langenthal mehrere Restaurants und auch Bars mit Überzeitbewilligungen, die alle als zonenkonform gälten. Auch Lokale, die Musikveranstaltungen anböten und über eine Überzeitbewilligung verfügten, seien in der Kernzone oder direkt daran angrenzend vorhanden, beispielsweise die Markthalle und der Kulturtreff O.________