Ziff. 4.4.5.3: Ergänzung: Der Musikbetrieb mit bis zu 100 dB(A) ist zeitlich auf bis spätestens 23.00 Uhr beschränkt. Ziff. 4.4.5.4: Neu: Die Abluft aus dem Fumoir und aus den öffentlich zugänglichen Räumen ist über Dach abzuführen.