Ziff. 4.4.7.10: Der nordseitige Zugang über die Parzelle N.________ darf für Anlieferungen und Abtransporte von Montag bis Samstag nur von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr und am Sonntag nur von 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr benutzt werden. Ziff. 4.4.8.1: An den Anlässen gemäss Ziff. 4.4.5.3 und an Grossanlässen hat eine professionelle Sicherheitspatrouille um das Gebäude zu patrouillieren und nötigenfalls für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Ziff. 4.4.8.2: An den Anlässen gemäss Ziff. 4.4.5.3 und an Grossanlässen ist zudem ein anlassbezogenes Sicherheits- und Ordnungskonzept für die Parkierung und Verschiebung von an- und abreisenden Besuchern auszuarbeiten.