Ziff. 4.4.7.7: Mit Ausnahme der Anlässe gemäss Ziff. 4.4.5.3 darf für sämtliche Anlässe nur jene betriebseigene Musik- und Lautsprecheranlage benutzt werden, die bei der Untersuchung gemäss Ziff. 4.4.7.2 verwendet wurde. Wird die Anlage oder relevante Teile davon ersetzt, ist eine neue Untersuchung vorzunehmen und die zulässigen Schallpegel sind allenfalls neu festzulegen. Ziff. 4.4.7.8: Personenansammlungen im Freien sind auf geeignete Art und Weise zu verhindern bzw. nicht gestattet. Ziff. 4.4.7.9: Der Innenhof auf der Südostseite des Gebäudes darf während öffentlichen und privaten Anlässen nicht benutzt werden.