Ziff. 4.4.7.2: Die Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik der Kantonspolizei hat den maximal zulässigen Schallpegel nach Vollendung der Bau- bzw. Umbauarbeiten zu ermitteln. Die maximal zulässigen Schallpegel müssen so festgelegt werden, dass für die betroffene Anwohnerschaft nicht mehr als geringfügige Störungen entstehen, mindestens sind die Richtwerte des Cercle Bruit einzuhalten. Ziff. 4.4.7.6: Bei Musikbetrieb und in jedem Fall ab 22.00 Uhr müssen sämtliche Fenster und Türen geschlossen gehalten werden.