6. In der Folge führte das Rechtsamt im Beisein der Verfahrensbeteiligten und einer Vertretung der Fachstelle Lärmakustik einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch und edierte bei der Stadt Langenthal und dem Regierungsstatthalteramt Listen der Gastgewerbebetriebe von Langenthal. Anschliessend gab es den Beteiligten Gelegenheit, sich zum Protokoll des Augenscheins zu äussern. Gleichzeitig gab das Rechtsamt bekannt, die BVE werde im Falle einer Bestätigung des angefochtenen Entscheides 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und