4. Gegen den Gesamtentscheid vom 4. März 2014 reichten die Beschwerdeführenden 1 bis 7 am 4. April 2014 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die Aufhebung des angefochtenen Entscheides 3