3. Mit Gesamtentscheid vom 4. März 2014 erteilte das Regierungsstatthalteramt Oberaargau die Baubewilligung sowie die gastgewerbliche Überzeitbewilligung für Freitag und Samstag jeweils bis 03:00 Uhr. Mittels Auflagen verfügte das Regierungsstatthalteramt unter anderem, dass der im Lokal maximal zulässige Schallpegel nach Vollendung der Umbauarbeiten durch die Fachstelle Lärmakustik zu ermitteln sei und dass jährlich zusätzlich maximal sechs Anlässe mit höheren Musikschallpegeln bis zu 100 dB(A) durchgeführt werden dürfen.