1. Der Beschwerdegegner reichte am 14. Februar 2013 bei der Gemeinde Langenthal ein Baugesuch ein für die Umnutzung des ehemaligen Kinos K.________ zu einem Kulturlokal sowie für kleinere Umbaumassnahmen am bestehenden Gebäude. Gleichzeitig beantragte er eine generelle Überzeitbewilligung für Freitag und Samstag jeweils bis 03:30 Uhr. Das Kino K.________ befindet sich auf der Parzelle Langenthal Grundbuchblatt- Nr. L.________ in der Kernzone von Langenthal. Gegen das Vorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden 1 bis 7 Einsprache.