Während des Betriebs 1. Die Werkstattentwässerung darf nur für die Ableitung von Schneeschmelz- und Abtropfwasser verwendet werden. 2. Auf Flächen (Einfahrt Teer), welche nicht in die Schmutzwasserkanalisation entwässert werden, ist das Waschen von Fahrzeugen, Geräten usw. sowie das Lagern und der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nicht zulässig. Zudem dürfen keine Unfall- und Pannenfahrzeuge sowie Altfahrzeuge, Fahrzeugteile oder ausgediente Sachen abgestellt werden.