8. Technische Einrichtungen, die bei Störungsbehebung, Reparatur, Unterhalt, Reinigung usw. eine Gefahr darstellen, sind mit einer Schalteinrichtung (Sicherheitsschalter) vor Ort zu versehen, die den Anforderungen CE93-9 entspricht. Diese muss die Einrichtung von der Energiequelle abtrennen und gespeicherte Energie abbauen. Ein Schalter muss in der Nähe jeder Funktionseinheit und abschliessbar sein. 9. Hinweise zum Spritzlackieren mit Polyurethanlacken sind im Suva-Merkblatt 44054 enthalten. 22 Anhang 2 Auflagen des Amts für Wasser und Abfall (AWA) gemäss Amtsbericht vom 23. Februar 2015