Für die Verwirklichung des Vorhabens sind sowohl für den Immissionsschutz als auch für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zahlreiche Vorschriften zu beachten. Für deren Einhaltung ist die Bauherrin oder der Bauherr verantwortlich. Das beco stellt im Internet eine Seite zur Verfügung mit Informationen zu den massgeblichen Vorschriften: www.be.ch/wirtschaft > Industrie & Gewerbe. 6. Der Betrieb hat den Arbeitnehmenden alle nötigen persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) zur Verfügung zu stellen. Art. 82 Abs. 1 UVG und Art. 5 VUV sowie Art.