Für die Amtsberichte des AWA und beco zum Anlagegesuch für Farbspritzarbeiten werden Verfahrenskosten von Fr. 800.‒ erhoben. Für die Zwischenverfügung vom 9. September 2014 über die Anordnung von vorsorglichen Massnahmen wird eine Pauschalgebühr von Fr. 400.− erhoben. Die Verfahrenskosten betragen somit insgesamt Fr. 3'000.−. 29 Verordnung vom 22. Februar 1995 über die Gebühren der Kantonsverwaltung (Gebührenverordnung, GebV; BSG 154.21) 17