Die Verfahrenskosten im Beschwerdeverfahren bestehen aus einer Pauschalgebühr in der Höhe von Fr. 200.− bis Fr. 4'000.− (Art. 19 Abs. 1 i.V.m. Art. 4 Abs. 2 GebV29). Für besondere Untersuchungen, Gutachten und dergleichen können zusätzliche Gebühren erhoben werden (Art. 103 Abs. 1 VRPG). Die Verfahrenskosten werden festgesetzt auf Fr. 1'800.−. Darin enthalten sind auch die Kosten für die Stellungnahmen des AWA und des beco. Für die Amtsberichte des AWA und beco zum Anlagegesuch für Farbspritzarbeiten werden Verfahrenskosten von Fr. 800.‒ erhoben.