d) Da die Beschwerdegegnerin auch Spenglerarbeiten ausführt und die grösseren Farbspritzarbeiten an andere Firmen vergibt, ist die Angabe von 20 kg Farbverbrauch pro Jahr glaubhaft. Das Lackieren von Carrosserieteilen hat nur untergeordnete Bedeutung und bildet nicht den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit. Die Beschwerdegegnerin hat sich aber bei ihren Angaben behaften zu lassen und nötigenfalls zu belegen, dass sie die Auflagen 15