Das beco führte im Amtsbericht aus, die Ausrüstung der Farbnebelabsaugwand mit einem Dreifach-Filtersystem entspreche dem Stand der Technik. Bei einem Farbverbrauch von lediglich 20 kg pro Jahr (je nach Farbtyp entspreche dies einer Lösemittelmenge unter 10 kg) entstünden keine übermässigen Emissionen, auch wenn diese diffus entwichen. Aus lufthygienischer Sicht sei es nicht erforderlich, die Abluft über Dach zu führen. Das Vorhaben erfülle die Bestimmungen über die Gesundheitsvorsorge und Berufsunfallverhütung, wenn es nach den Gesuchsunterlagen und den Bedingungen und Auflagen erstellt, betrieben und unterhalten werde.