b) Der Amtsbericht vom 21. Januar 2015 des beco zu den Arbeitsbedingungen und zum Immissionsschutz lautet positiv. Das beco hat die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA) zum Anlagegesuch angehört und beantragt, das Vorhaben mit den Auflagen der SUVA zu bewilligen. Die SUVA hielt in ihrem Mitbericht fest, die vorgesehene Anlage eigne sich für Betriebe, die nur wenige Spritzarbeiten mit geringem Farbverbrauch (bis 20 kg pro Jahr) hätten. Die Spritzzeit pro Tag müsse weniger als eine Stunde pro Tag betragen. Bei grösserem Farbverbrauch und längerer Spritzdauer sei die Abluft der Absaugwand ins Freie zu führen.