Die Beschwerdegegnerin hat im Verfahren vor der BVE ein nachträgliches Gesuch für eine Anlagegenehmigung für Farbspritzarbeiten mit Verwendung einer mobilen Farbnebelabsaugwand Typ LC 4000 mit Typ 5 Ventilator und dreistufigem Filtersystem eingereicht. Als Auflagen beantragt die Beschwerdegegnerin eine Beschränkung auf Spritzarbeiten mit geringem Farbverbrauch (maximal 20 kg pro Jahr), eine Beschränkung der Spritzzeit auf weniger als eine Stunde pro Tag und die Installation eines Betriebsstundenzählers.