e) Das AWA hat die Entwässerung anlässlich seiner Betriebsbesichtigung vom 23. Januar 2013 in einer Skizze festgehalten.21 Die Entwässerung des geteerten Vorplatzes, der zum Gebäude hin leicht abfällt, erfolgt in die Rinne vor dem Tor der Werkstatt. Das dort aufgefangene Wasser wird in Richtung Versickerungsmulde abgeleitet. Dies geht auch aus dem Ausschnitt des Grundrissplans hervor, den die Beschwerdegegnerin im Baubewilligungsverfahren eingereicht hat.22 Es ergibt sich bereits aus der Baubewilligung von 2008, dass weder die Parkplätze noch der asphaltierte Vorplatz für das Auf- oder Abladen von Fahrzeugen genutzt werden dürfen.